Landgericht Kleve, 2009-11-11, 2 O 257/08

2 O 257/08Kantonsgericht11.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 2 O 257/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: 2 O 257/08

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2009:1111.2O257.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: §§ 7,9 StVO, `§§ 823,249,253 BGB

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.000 Euro (in Buchstaben: fünftausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 73,78 Euro (in Buchstaben: dreiundsiebzig 78/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 546,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins­-satz seit dem 18.07.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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