Landgericht Kleve, 2009-12-23, 2 O 183/09

2 O 183/09Kantonsgericht23.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 2 O 183/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-23

Aktenzeichen: 2 O 183/09

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2009:1223.2O183.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der

Urkunde des Notars J vom 10.07.2007,

Nr. xxx der Urkundenrolle für 2007, wird in Höhe von 6.000,00 € für

unzulässig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 5/6, der Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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