2 O 183/09•Landgericht Kleve, 2009-12-23, 2 O 183/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 2 O 183/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-23
Aktenzeichen: 2 O 183/09
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2009:1223.2O183.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der
Urkunde des Notars J vom 10.07.2007,
Nr. xxx der Urkundenrolle für 2007, wird in Höhe von 6.000,00 € für
unzulässig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 5/6, der Beklagte zu 1/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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