Landgericht Kleve, 2010-03-16, 3 O 15/10

3 O 15/10Kantonsgericht16.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 3 O 15/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-16

Aktenzeichen: 3 O 15/10

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2010:0316.3O15.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB § 627

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 22.01.2010 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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