Landgericht Kleve, 2010-11-03, 170 Qs-200 Js 388/10-14/10

170 Qs-200 Js 388/10-14/10Kantonsgericht03.11.2010

Regest

Strafklage verbraucht bei Zahlung des vereinbarten Betrages nach angebotener Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 170 Qs-200 Js 388/10-14/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 170 Qs-200 Js 388/10-14/10

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2010:1103.170QS200JS388.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer / Jugendkammer

Normen: § 153 a StPO

Leitsätze

Strafklage verbraucht bei Zahlung des vereinbarten Betrages nach angebotener Einstellung

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 22.10.2010 wird als unbegründet verworfen.

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