170 Qs-200 Js 388/10-14/10•Landgericht Kleve, 2010-11-03, 170 Qs-200 Js 388/10-14/10
Landgericht Kleve, 2010-11-03, 170 Qs-200 Js 388/10-14/10
170 Qs-200 Js 388/10-14/10Kantonsgericht03.11.2010
Regest
Strafklage verbraucht bei Zahlung des vereinbarten Betrages nach angebotener Einstellung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 170 Qs-200 Js 388/10-14/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 170 Qs-200 Js 388/10-14/10
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2010:1103.170QS200JS388.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer / Jugendkammer
Normen: § 153 a StPO
Leitsätze
Strafklage verbraucht bei Zahlung des vereinbarten Betrages nach angebotener Einstellung
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 22.10.2010 wird als unbegründet verworfen.
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