1 O 475/09•Landgericht Kleve, 2011-01-14, 1 O 475/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 1 O 475/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-14
Aktenzeichen: 1 O 475/09
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2011:0114.1O475.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
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- Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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