Landgericht Kleve, 2011-01-14, 1 O 475/09

1 O 475/09Kantonsgericht14.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 475/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-14

Aktenzeichen: 1 O 475/09

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2011:0114.1O475.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

    1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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