Landgericht Kleve, 2011-04-15, 1 O 58/10

1 O 58/10Kantonsgericht15.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 58/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-15

Aktenzeichen: 1 O 58/10

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2011:0415.1O58.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.962,18 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2011 zu zahlen

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, eine der Höhe nach angepasste Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von monatlich 1.800,00 € brutto an die Klägerin zu zahlen.

    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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