Landgericht Kleve, 2011-06-21, 3 O 163/06

3 O 163/06Kantonsgericht21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 3 O 163/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: 3 O 163/06

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2011:0621.3O163.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgericht Kleve

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 24.02.2006 (Az. 05-1176661-0-7N) wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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