2 O 259/11•Landgericht Kleve, 2012-02-22, 2 O 259/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 2 O 259/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-22
Aktenzeichen: 2 O 259/11
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0222.2O259.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgericht Kleve
Tenor
Die Klage wird – soweit nicht durch Teilanerkenntnisurteil vom 13.10.2011 bereits beschieden – als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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