Landgericht Kleve, 2012-02-22, 2 O 259/11

2 O 259/11Kantonsgericht22.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 2 O 259/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-22

Aktenzeichen: 2 O 259/11

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0222.2O259.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgericht Kleve

Tenor

Die Klage wird – soweit nicht durch Teilanerkenntnisurteil vom 13.10.2011 bereits beschieden – als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

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