5 S 151/11•Landgericht Kleve, 2012-03-09, 5 S 151/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 5 S 151/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: 5 S 151/11
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0309.5S151.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: StVO § 8 Abs. 1, ZPO § 522 Abs. 2
Tenor
weist die Kammer die Parteien darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.
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