2 O 272/11•Landgericht Kleve, 2012-03-14, 2 O 272/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 2 O 272/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 2 O 272/11
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0314.2O272.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 563.957,95 EUR (in Buchstaben: fünfhundertdreiundsechzigtausendneunhundertsiebenundfünfzig 95 /100 Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2010 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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