Landgericht Kleve, 2012-07-20, 5 S 50/12

5 S 50/12Kantonsgericht20.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 5 S 50/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-20

Aktenzeichen: 5 S 50/12

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0720.5S50.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts

vom 27.03.2012 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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