Landgericht Kleve, 2012-10-31, 2 O 211/10

2 O 211/10Kantonsgericht31.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 2 O 211/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-31

Aktenzeichen: 2 O 211/10

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:1031.2O211.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Drittwiderbeklagte verurteilt, an den Beklagten 21.479,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2010 zu zahlen.

Die Gerichtskosten – mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme – und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 75 %, die Drittwiderbeklagte zu 25 %; die Kosten der Beweiserhebung trägt der Kläger.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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