2 O 211/10•Landgericht Kleve, 2012-10-31, 2 O 211/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 2 O 211/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-31
Aktenzeichen: 2 O 211/10
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:1031.2O211.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Drittwiderbeklagte verurteilt, an den Beklagten 21.479,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2010 zu zahlen.
Die Gerichtskosten – mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme – und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 75 %, die Drittwiderbeklagte zu 25 %; die Kosten der Beweiserhebung trägt der Kläger.
Der Kläger und die Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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