8 O 42/12•Landgericht Kleve, 2012-12-21, 8 O 42/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 8 O 42/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-21
Aktenzeichen: 8 O 42/12
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:1221.8O42.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve
Normen: GmBHG § 64
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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