Landgericht Kleve, 2013-03-07, 4 T 29/13

4 T 29/13Kantonsgericht07.03.2013

Regest

Analphabetismus für sich ist keine Behinderung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 T 29/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-07

Aktenzeichen: 4 T 29/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:0307.4T29.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: BGB § 1896 Abs. 1 S. 1

Leitsätze

Analphabetismus für sich ist keine Behinderung

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

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