4 O 272/12•Landgericht Kleve, 2013-10-01, 4 O 272/12
Landgericht Kleve, 2013-10-01, 4 O 272/12
4 O 272/12Kantonsgericht01.10.2013
Regest
1. Zur Einbeziehung von Standard-AGB in Transportverträge nach niederländischem Recht (hier: FENEX-Bedingungen). 2. Enthalten AGB eine Wahl niederländischen Rechts, ist in Transportverträgen grundsätzlich nach niederländischem Recht zu beurteilen, ob die AGB Vertragsbestandteil geworden sind. 3. Die §§ 305, 305a BGB sind keine Eingriffsnormen im Sinne von Art. 9 Rom I-VO.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 O 272/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-01
Aktenzeichen: 4 O 272/12
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:1001.4O272.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: EuGVVO Art. 5 Nr. 1 lit. b.) Spiegelstrich 2; Rom I-VO Art. 10 Abs. 1; Rom I-VO
Leitsätze
Zur Einbeziehung von Standard-AGB in Transportverträge nach niederländischem Recht (hier: FENEX-Bedingungen).
Enthalten AGB eine Wahl niederländischen Rechts, ist in Transportverträgen grundsätzlich nach niederländischem Recht zu beurteilen, ob die AGB Vertragsbestandteil geworden sind.
Die §§ 305, 305a BGB sind keine Eingriffsnormen im Sinne von Art. 9 Rom I-VO.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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