6 S 58/13•Landgericht Kleve, 2013-10-17, 6 S 58/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 S 58/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-17
Aktenzeichen: 6 S 58/13
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:1017.6S58.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: § 5a VVG a.F., § 812 BGB
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Amtsgerichts Emmerich am Rhein vom 20.03.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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