Landgericht Kleve, 2013-10-18, 161 StVK 33/13

161 StVK 33/13Kantonsgericht18.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 161 StVK 33/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-18

Aktenzeichen: 161 StVK 33/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:1018.161STVK33.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: hat die 2. kleine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die am 15.05.2013 gegen den Antragsteller verhängte Disziplinarmaßnahme (Freizeitsperre von vier Wochen) sowie die am selben Tag gegen ihn ausgesprochene Abmahnung werden aufgehoben.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tragen.

Der Streitwert wird auf 500 € festgesetzt.

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