Landgericht Kleve, 2013-11-12, 5 S 159/13

5 S 159/13Kantonsgericht12.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 5 S 159/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-12

Aktenzeichen: 5 S 159/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:1112.5S159.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Emmerich am Rhein (9 C 138/13) vom 01.10.2013 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 883,81 EUR festgesetzt.

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