5 S 159/13•Landgericht Kleve, 2013-11-12, 5 S 159/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 5 S 159/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-12
Aktenzeichen: 5 S 159/13
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:1112.5S159.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Emmerich am Rhein (9 C 138/13) vom 01.10.2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 883,81 EUR festgesetzt.
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