Landgericht Kleve, 2014-05-12, 4 OH 8/14

4 OH 8/14Kantonsgericht12.05.2014

Regest

Musterverfahrensanträge sind bei Feststellungsklagen unzulässig, weil der Anwendungsbereich des § 1 KapMuG nicht eröffnet ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 OH 8/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-12

Aktenzeichen: 4 OH 8/14

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:0512.4OH8.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: KapMuG § 1 Abs. 1; KapMuG § 8 Abs. 4; KapMuG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ZPO § 256; Z

Leitsätze

Musterverfahrensanträge sind bei Feststellungsklagen unzulässig, weil der Anwendungsbereich des § 1 KapMuG nicht eröffnet ist.

Tenor

Der Musterverfahrensantrag der Kläger wird als unzulässig verworfen.

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