Landgericht Kleve, 2014-07-23, 1 O 444/10

1 O 444/10Kantonsgericht23.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 444/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-23

Aktenzeichen: 1 O 444/10

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:0723.1O444.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden zu ersetzen, die diese infolge der Ordnungsverfügung der Beklagten gegen die Klägerin vom 10.05.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises xy vom 22.06.2006 sowie deren Vollziehung erlitten hat und weiterhin erleidet.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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