Landgericht Kleve, 2014-09-25, 6 S 28/14

6 S 28/14Kantonsgericht25.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 S 28/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-25

Aktenzeichen: 6 S 28/14

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:0925.6S28.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgericht Kleve

Normen: § 812 Abs.1 BGB, § 5a VVGa.F.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.01.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geldern wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe vor der Vollstreckung leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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