Landgericht Kleve, 2014-10-10, 140 Ks-103 Js 260/14-2/14

140 Ks-103 Js 260/14-2/14Kantonsgericht10.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 140 Ks-103 Js 260/14-2/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-10

Aktenzeichen: 140 Ks-103 Js 260/14-2/14

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:1010.140KS103JS260.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat die 4. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von

11 (elf) Jahren

verurteilt.

Der Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Der Angeklagten darf lebenslang keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.

§§ 211, 22, 23 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit § 315 Abs. 3 StGB, §§ 52, 69, 69a StGB.

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