140 Ks-103 Js 260/14-2/14•Landgericht Kleve, 2014-10-10, 140 Ks-103 Js 260/14-2/14
Landgericht Kleve, 2014-10-10, 140 Ks-103 Js 260/14-2/14
140 Ks-103 Js 260/14-2/14Kantonsgericht10.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 140 Ks-103 Js 260/14-2/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: 140 Ks-103 Js 260/14-2/14
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:1010.140KS103JS260.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: hat die 4. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von
11 (elf) Jahren
verurteilt.
Der Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Der Angeklagten darf lebenslang keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.
§§ 211, 22, 23 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit § 315 Abs. 3 StGB, §§ 52, 69, 69a StGB.
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