3 O 53/14•Landgericht Kleve, 2014-10-10, 3 O 53/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 3 O 53/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: 3 O 53/14
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:1010.3O53.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
-
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.749,33 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Kraftfahrzeugs der Marke xxxxx, Typ: xxxxx, mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer xxxxxxxxx8500 und dem früheren amtl. Kennzeichen xxxxxx.
-
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
-
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.046,05 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2014 zu zahlen.
-
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 887,02 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2014 zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.