120 Qs-204 Js 500/124-112/14•Landgericht Kleve, 2014-12-04, 120 Qs-204 Js 500/124-112/14
Landgericht Kleve, 2014-12-04, 120 Qs-204 Js 500/124-112/14
120 Qs-204 Js 500/124-112/14Kantonsgericht04.12.2014
Regest
Auch bei nur noch geringer Lebenserwartung (hier möglicherweise 6 Monate) ist die Anordnung der Untersuchungshaft nicht generell ausgeschlossen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 120 Qs-204 Js 500/124-112/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-04
Aktenzeichen: 120 Qs-204 Js 500/124-112/14
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:1204.120QS204JS500.124.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve
Normen: StPO 112, GG Art. 1
Leitsätze
Auch bei nur noch geringer Lebenserwartung (hier möglicherweise 6 Monate) ist die Anordnung der Untersuchungshaft nicht generell ausgeschlossen.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.
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