Landgericht Kleve, 2014-12-04, 120 Qs-204 Js 500/124-112/14

120 Qs-204 Js 500/124-112/14Kantonsgericht04.12.2014

Regest

Auch bei nur noch geringer Lebenserwartung (hier möglicherweise 6 Monate) ist die Anordnung der Untersuchungshaft nicht generell ausgeschlossen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 120 Qs-204 Js 500/124-112/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-04

Aktenzeichen: 120 Qs-204 Js 500/124-112/14

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:1204.120QS204JS500.124.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve

Normen: StPO 112, GG Art. 1

Leitsätze

Auch bei nur noch geringer Lebenserwartung (hier möglicherweise 6 Monate) ist die Anordnung der Untersuchungshaft nicht generell ausgeschlossen.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.

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