5 S 156/11•Landgericht Kleve, 2014-12-12, 5 S 156/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 5 S 156/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-12
Aktenzeichen: 5 S 156/11
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:1212.5S156.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 746,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte Dr. M & Partner, C-Straße, xxxxx va, den Gebührenschaden i.H.v. 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz, der Berufungsverfahren und des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.
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Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Amtsgerichts – soweit es aufrecht erhalten wurde – sind vorläufig vollstreckbar.
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