Landgericht Kleve, 2015-05-04, 4 OH 1/16

4 OH 1/16Kantonsgericht04.05.2015

Regest

Sobald in einem Musterverfahren ein Vorlagebeschluss nach § 6 KapMuG erlassen worden ist, werden noch nicht beschiedene Musterverfahrensanträge unzulässig, die denselben Anlageprospekt zum Gegenstand haben.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 OH 1/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-04

Aktenzeichen: 4 OH 1/16

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:0504.4OH1.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: KapMuG § 7; KapMuG § 6

Leitsätze

Sobald in einem Musterverfahren ein Vorlagebeschluss nach § 6 KapMuG erlassen worden ist, werden noch nicht beschiedene Musterverfahrensanträge unzulässig, die denselben Anlageprospekt zum Gegenstand haben.

Tenor

Der Musterverfahrensantrag der Klägerin wird als unzulässig verworfen.

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