8 O 8/15•Landgericht Kleve, 2015-07-10, 8 O 8/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 8 O 8/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-10
Aktenzeichen: 8 O 8/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:0710.8O8.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve
Normen: PKW-EnVKV § 5; VWG § 5 a Abs. 3 Nr. 2
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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