Landgericht Kleve, 2015-07-29, 1 O 22/15

1 O 22/15Kantonsgericht29.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 22/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-29

Aktenzeichen: 1 O 22/15

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:0729.1O22.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten abzuwenden durch Erbringen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Die Berufung wird zugelassen.

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