Landgericht Kleve, 2016-04-08, 5 S 110/15

5 S 110/15Kantonsgericht08.04.2016

Regest

Als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagen ist der Fraunhofer-Mietspiegel gegenüber der Schwacke-Liste grundsätzlich vorzugswürdig.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 5 S 110/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-08

Aktenzeichen: 5 S 110/15

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2016:0408.5S110.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: BGB § 249 Abs.2; ZPO § 287

Leitsätze

Als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagen ist der Fraunhofer-Mietspiegel gegenüber der Schwacke-Liste grundsätzlich vorzugswürdig.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 01.09.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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