5 S 110/15•Landgericht Kleve, 2016-04-08, 5 S 110/15
Landgericht Kleve, 2016-04-08, 5 S 110/15
5 S 110/15Kantonsgericht08.04.2016
Regest
Als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagen ist der Fraunhofer-Mietspiegel gegenüber der Schwacke-Liste grundsätzlich vorzugswürdig.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 5 S 110/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-08
Aktenzeichen: 5 S 110/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2016:0408.5S110.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BGB § 249 Abs.2; ZPO § 287
Leitsätze
Als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagen ist der Fraunhofer-Mietspiegel gegenüber der Schwacke-Liste grundsätzlich vorzugswürdig.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 01.09.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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