1 O 45/16•Landgericht Kleve, 2016-07-27, 1 O 45/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 1 O 45/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-27
Aktenzeichen: 1 O 45/16
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2016:0727.1O45.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
ie Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 41.627,60 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
auf 2.273,60 € seit dem 15.11.2014,
auf weitere 2.273,60 € seit dem 04.12.2014,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.01.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.02.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.03.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 04.04.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.05.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 04.06.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 04.07.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.08.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 04.09.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.10.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 05.11.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 04.12.2015,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 06.01.2016,
auf weitere 2.648,60 € seit dem 04.02.2016 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.336,90 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.03.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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