4 O 144/16•Landgericht Kleve, 2017-02-07, 4 O 144/16
Landgericht Kleve, 2017-02-07, 4 O 144/16
4 O 144/16Kantonsgericht07.02.2017
Regest
1. Kein Verbraucher ist, wer für den Betrieb seiner Fotovoltaikanlage ein Gewerbe nach der GewO angemeldet hat, den erzeugten Strom ausschließlich ins öffentliche Versorgungsnetz einspeist, die Einspeisevergütungen als gewerbliche Einkünfte versteuert und darauf Umsatzsteuer abführt. 2. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff stimmt regelmäßig mit dem bürgerlich-rechtlichen überein.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 O 144/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-07
Aktenzeichen: 4 O 144/16
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0207.4O144.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BGB a.F. § 495 Abs. 1; BGB § 13; BGB § 14; UStG § 2 Abs. 1; GewO § 14; EStG § 15
Leitsätze
Kein Verbraucher ist, wer für den Betrieb seiner Fotovoltaikanlage ein Gewerbe nach der GewO angemeldet hat, den erzeugten Strom ausschließlich ins öffentliche Versorgungsnetz einspeist, die
Einspeisevergütungen als gewerbliche Einkünfte versteuert und darauf Umsatzsteuer abführt.
Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff stimmt regelmäßig mit dem bürgerlich-rechtlichen überein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.