Landgericht Kleve, 2017-03-08, 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15

150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15Kantonsgericht08.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0308.150KS103JS199.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 5. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Angeklagten werden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage sowie die notwendigen Auslagen der beiden Nebenkläger. Sie tragen auch die Kosten der Revision des Nebenklägers sowie die dem Nebenkläger dort entstandenen notwendigen Auslagen.

  • §§ 211, 25 StGB -

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.