150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15•Landgericht Kleve, 2017-03-08, 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15
Landgericht Kleve, 2017-03-08, 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15
150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15Kantonsgericht08.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 150 Ks - 103 Js 199/14 - 1/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0308.150KS103JS199.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 5. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Angeklagten werden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage sowie die notwendigen Auslagen der beiden Nebenkläger. Sie tragen auch die Kosten der Revision des Nebenklägers sowie die dem Nebenkläger dort entstandenen notwendigen Auslagen.
- §§ 211, 25 StGB -
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