Landgericht Kleve, 2017-03-24, 2 O 386/14

2 O 386/14Kantonsgericht24.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 2 O 386/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-24

Aktenzeichen: 2 O 386/14

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0324.2O386.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.395,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2015 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.044,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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