2 O 59/15•Landgericht Kleve, 2017-05-03, 2 O 59/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 2 O 59/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-03
Aktenzeichen: 2 O 59/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0503.2O59.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 26.701,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 25.749,35 Euro seit dem 24.01.2015, im Übrigen seit dem 25.11.2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.564,26 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 50 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages.
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