Landgericht Kleve, 2017-07-25, 180 StVK 280/17

180 StVK 280/17Kantonsgericht25.07.2017

Regest

Die Anwendung des § 67 Abs. 5 S 2 StGB kann dazu führen, dass der Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt über die nach § 67d Abs. 1. StGB bestimmte Höchstdauer hinaus fortdauert. Denn auch wenn der Untergebrachte in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs verbleibt, wird nach Ablauf der in § 67d Abs. 1 StGB bestimmten Höchstfrist die Strafe vollstreckt, was ausnahmsweise in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs geschieht. § 67 Abs. 5 StGB ist eine Spezialregelung über die Art des Vollzugs, ohne dass damit dessen Gegenstand (Maßregel/Strafe) festgelegt würde.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 180 StVK 280/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-25

Aktenzeichen: 180 StVK 280/17

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0725.180STVK280.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: hat die 1. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve

Normen: StGB §§ 67 Abs. 5, 67d Abs. 1

Leitsätze

Die Anwendung des § 67 Abs. 5 S 2 StGB kann dazu führen, dass der Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt über die nach § 67d Abs. 1. StGB bestimmte Höchstdauer hinaus fortdauert. Denn auch wenn der Untergebrachte in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs verbleibt, wird nach Ablauf der in § 67d Abs. 1 StGB bestimmten Höchstfrist die Strafe vollstreckt, was ausnahmsweise in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs geschieht. § 67 Abs. 5 StGB ist eine Spezialregelung über die Art des Vollzugs, ohne dass damit dessen Gegenstand (Maßregel/Strafe) festgelegt würde.

Tenor

    1. Die im Urteil des Landgerichts Köln vom 13.11.2013 (111 Ks 17/13) verhängte Maßregel der Unterbringung in der Entziehungsanstalt ist bis zum Erreichen der Höchstfrist am 07.08.2017 (Tagesende) weiter zu vollstrecken.
    1. Der Rest der Strafe aus dem Urteil vom 13.11.2013 wird ab dem 07.08.2017 unter den Bedingungen des Maßregelvollzugs in einer Entziehungsanstalt vollzogen.
    1. Mit der Entlassung aus der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein, deren gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren vorerst nicht abgekürzt wird.
    1. Der Untergebrachte wird der Führungsaufsicht und Leitung der zuständigen Bewährungshilfe unterstellt.
    1. Die Belehrung über die Bedeutung der Führungsaufsicht wird dem Leiter der Forensischen Psychiatrie der LVR-Klinik Bedburg-Hau übertragen.
    1. Dem Untergebrachten wird Rechtsanwalt Dr. I als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.