3 O 201/16•Landgericht Kleve, 2017-10-06, 3 O 201/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 3 O 201/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 3 O 201/16
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:1006.3O201.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Skoda Yeti 2,0 TDI Green Tec mit der Fahrgestellnummer TMBxxxxxxxx einen Betrag iHv. 18.552,78 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25.08.2016 an den Kläger zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten i.H.v. 1.080,51 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 82 % und der Kläger zu 18 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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