Landgericht Kleve, 2018-02-16, 8 O 103/17

8 O 103/17Kantonsgericht16.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 8 O 103/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-16

Aktenzeichen: 8 O 103/17

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:0216.8O103.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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