6 O 30/18•Landgericht Kleve, 2018-09-18, 6 O 30/18
Landgericht Kleve, 2018-09-18, 6 O 30/18
6 O 30/18Kantonsgericht18.09.2018
Regest
§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 O 30/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-18
Aktenzeichen: 6 O 30/18
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:0918.6O30.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: VVG § 215 Abs. 1 S. 1
Leitsätze
§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten.
Tenor
Das Landgericht Kleve erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Düsseldorf .
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