Landgericht Kleve, 2018-09-18, 6 O 30/18

6 O 30/18Kantonsgericht18.09.2018

Regest

§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 O 30/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-18

Aktenzeichen: 6 O 30/18

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:0918.6O30.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: VVG § 215 Abs. 1 S. 1

Leitsätze

§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten.

Tenor

Das Landgericht Kleve erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin ohne mündliche Verhandlung

an das Landgericht Düsseldorf .

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