110 Kls-413 Js 111/18-3/19•Landgericht Kleve, 2019-04-29, 110 Kls-413 Js 111/18-3/19
Landgericht Kleve, 2019-04-29, 110 Kls-413 Js 111/18-3/19
110 Kls-413 Js 111/18-3/19Kantonsgericht29.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 110 Kls-413 Js 111/18-3/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-29
Aktenzeichen: 110 Kls-413 Js 111/18-3/19
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2019:0429.110KLS413JS111.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur Zuhälterei in Tateinheit mit Beihilfe zum schweren Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Beihilfe zum schweren Menschenhandel in Tateinheit mit Beihilfe zur schweren Zwangsprostitution zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Er trägt auch die Kosten der Nebenklage und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Die in Rumänien erlittene Auslieferungshaft wird im Verhältnis 1:1 angerechnet.
- §§ 181a Abs. 1 Nr. 1, 232 Abs. 1, 3 Nr. 3 a.F., 232 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 3 S. 1 Nr. 3 n.F., 232a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 n.F., 27, 52 StGB -
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