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110 KLs-203 Js 184/19-23/20•Landgericht Kleve, 2021-01-27, 110 KLs-203 Js 184/19-23/20
110 KLs-203 Js 184/19-23/20Kantonsgericht27.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: 110 KLs-203 Js 184/19-23/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0127.110KLS203JS184.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Normen: §§ 63,64 StGB
Der Angeklagte wird kostenpflichtig wegen sexueller Belästigung in drei Fällen, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen, versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung in zwei Fällen und Hausfriedensbruchs unter Auflösung der Gesamtgeldstrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 11.03.2020 (Az. 40 Ds 090 Js #####/####) und Einbeziehung der Geldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Koblenz vom 08.07.2019 (Az. 40 Ds – 090 Js #####/####) und dem Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 29.08.2019 (Az. 585 Cs – 184 Js #####/#### – 310/19) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
sowie wegen sexueller Belästigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Monaten
verurteilt.
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