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120 Qs 56/22•Landgericht Kleve, 2022-08-11, 120 Qs 56/22
120 Qs 56/22Kantonsgericht11.08.2022
Das Amtsgericht, das den Haftbefehl erlassen hat, ist vor Anklageerhebung auch für den zugehörigen Europäischen Haftbefehl zuständig.
Entscheidungsdatum: 2022-08-11
Aktenzeichen: 120 Qs 56/22
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:0811.120QS56.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve
Normen: StPO § 162, StPO § 125
Das Amtsgericht, das den Haftbefehl erlassen hat, ist vor Anklageerhebung auch für den zugehörigen Europäischen Haftbefehl zuständig.
Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse als unbegründet verworfen.
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