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120 KLs 23/22•Landgericht Kleve, 2022-09-22, 120 KLs 23/22
120 KLs 23/22Kantonsgericht22.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-22
Aktenzeichen: 120 KLs 23/22
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:0922.120KLS23.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 2. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Der Angeklagte wird wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
5 Jahren
kostenpflichtig verurteilt.
Die sichergestellten Betäubungsmittel (ca. 997g Kokain und 992g Levometamfetamin) werden eingezogen.
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