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1 O 86/24•Landgericht Kleve, 2024-11-20, 1 O 86/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: 1 O 86/24
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2024:1120.1O86.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.998,00 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2023 Zug um Zug gegen Übergabe des Senec-Batteriespeichers mit der Seriennummer N01 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug mit der Rücknahme des vorgenannten Batteriespeichers befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.054,10 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2024 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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