6 T 53/84•Landgericht Krefeld, 1984-06-06, 6 T 53/84
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 53/84 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1984-06-06
Aktenzeichen: 6 T 53/84
ECLI: ECLI:DE:LGKR:1984:0606.6T53.84.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Unter teilweiser Abänderung der angefochtenen Kostenrechnung werden die von den Beschwerdeführern an den Beschwerdegegner zu leistenden Gebühren und Auslagen zu UR-Nr. 1118/83 auf 675,47 DM festgesetzt.
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