6 T 115/90•Landgericht Krefeld, 1990-05-30, 6 T 115/90
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 115/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-05-30
Aktenzeichen: 6 T 115/90
ECLI: ECLI:DE:LGKR:1990:0530.6T115.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts Krefeld vom 29. März 1990 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Antrag der Antragstellerin erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden.
Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren trägt der Antragsgegner.
Beschwerdewert: 5.000 ,-- DM.
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