Landgericht Krefeld, 1990-05-30, 6 T 115/90

6 T 115/90Kantonsgericht30.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 6 T 115/90 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1990-05-30

Aktenzeichen: 6 T 115/90

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1990:0530.6T115.90.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts Krefeld vom 29. März 1990 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Antrag der Antragstellerin erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren trägt der Antragsgegner.

Beschwerdewert: 5.000 ,-- DM.

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