Landgericht Krefeld, 1990-07-11, 3 O 58/89

3 O 58/89Kantonsgericht11.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 58/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-07-11

Aktenzeichen: 3 O 58/89

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1990:0711.3O58.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land X7 wird verurteilt, an den Kläger 80,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. März 1989 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß in Höhe von weiteren 20,-- DM der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land X7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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