Landgericht Krefeld, 1992-04-09, 6 T 12/92

6 T 12/92Kantonsgericht09.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 6 T 12/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-04-09

Aktenzeichen: 6 T 12/92

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1992:0409.6T12.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts

Nettetal vom 08.01.1992 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, unter Beach-tung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Beschwerdewert: 5.000,- DM.

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