Landgericht Krefeld, 1995-08-24, 3 O 92/95

3 O 92/95Kantonsgericht24.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 92/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-08-24

Aktenzeichen: 3 O 92/95

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1995:0824.3O92.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vortäufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 800,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaften erbracht werden.

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