Landgericht Krefeld, 1996-03-21, 3 O 490/94

3 O 490/94Kantonsgericht21.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 490/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-21

Aktenzeichen: 3 O 490/94

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1996:0321.3O490.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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