Landgericht Krefeld, 2000-01-12, 11 O 158/99

11 O 158/99Kantonsgericht12.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 11 O 158/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-12

Aktenzeichen: 11 O 158/99

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2000:0112.11O158.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Unter Aufhebung des Beschlusses der Kammervorsitzenden vom 14.10.1999 wird der Antrag der Antragsteller auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom .13.10.1999 zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens fallenden Antragstellern zur Last.

  3. Das Urteil. ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- DM abwenden, wenn der Antragsgegner, nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

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