11 O 158/99•Landgericht Krefeld, 2000-01-12, 11 O 158/99
Landgericht Krefeld, 2000-01-12, 11 O 158/99
11 O 158/99Kantonsgericht12.01.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 11 O 158/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-12
Aktenzeichen: 11 O 158/99
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2000:0112.11O158.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Unter Aufhebung des Beschlusses der Kammervorsitzenden vom 14.10.1999 wird der Antrag der Antragsteller auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom .13.10.1999 zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens fallenden Antragstellern zur Last.
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Das Urteil. ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- DM abwenden, wenn der Antragsgegner, nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.
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